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UND ERRICHTUNG VON UNTERNEHMEN
A) Gründung und Anmeldung
Ihrer Gesellschaft bei den offiziellen Behörden
- Gründung von Gesellschaften jeder Art mit
vorheriger Beratung über die geeigneteste
Rechtsform in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Marimón
Abogados, welche auf dem Gebiet der fachgerechten
Beratung ausländischer Firmen hoch qualifiziert
ist.
- Anmeldung beim Finanzamt, der Sozialversicherung,
der Stadtverwaltung, sowie Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
B) Domizilierung von Gesellschaften
- Domizilierung Ihrer Gesellschaft bei unserer
Adresse.
- Andere Dienstleistungen im Sekretariatsbereich
(Empfang, Versendung der Korrespondenz, Mailings,
u.s.w....)
C) Zusätzliche Dienstleistung
bezüglich der Einrichtung Ihrer Gesellschaft
in Spanien
- Amtliche Erledigung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
- Umwandlung von europäischen Autonummernschildern
in spanische Nummernschilder.
- Untervertragnahme von jeder Art von Dienstleistung
und Lieferung.
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