| ARBEITSRECHTLICHE
BERATUNG UND VERWALTUNG
A) Verwaltung der Gehälter
- Monatlich Berechnung und Abrechung der Gehaltsabrechnungen.
- Berechnung und Ausgabe des Kursberichtes an
die Sozialversicherung.
- Ausgabe von Bescheinigungen für die individuellen
Einkommensteuererklärungen pro Arbeitnehmer.
- Studie der Arbeitskosten.
- Ausgabe von Bescheinigungen der Gesellchaft
an das Arbeitsamt.
B) Verwaltung des Personals
- Erstellung und Verhandlung von Verträgen.
- Erhalt von Anwendung findenden Vergütungen
und Subventionen.
- Vertretung der Gesellschaft vor der Gerwerbeaufsicht.
- Vollständige Hilfestellung bei Entlassungen:
wegen Vertragsverletzung, auf Grund wirtschaftlicher
Schwierigkeiten der Gesellschaft oder aus gemeinsamen
Einvernehmen.
- Bearbeitung von Arbeitserlaubnissen für
Ausländer in Spanien.
C) Speziefische Rechtsberatung im arbeitsrechtlichen
Bereich
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